Lehnswesen
Grundlegende Staats- und Gesellschaftsordnung, die sich im frühen Mittelalter entwickelte. Das Lehenswesen beruhte auf dem wechselseitigen Treueverhältnis von Lehnsleuten und Lehnsherren. Kennzeichnend sind die Vergabe des Lehens im Sinne eines Nutzungsrechtes durch den Lehnsherren an seinen Lehnsmann (Vasall). Im Gegenzug war der Vasall zu Dienst und Treue verpflichtet. Auf dieser Grundlage entstanden hierarchische Personenverbände. Der König bzw. Kaiser stand als oberster Lehnsherr an der Spitze des Lehnsverbandes. Ein Lehen konnte Grundbesitz, Ämter, Einkünfte oder auch Rechte umfassen.